Shërbime gjuhësore e kulturore shqip - gjermanisht

Dienstleistungen rund um die albanische Sprache & Kultur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1     Geltungsbereich:

 

Für alle Aufträge zwischen dem Auftragnehmer HanischAlbanisch und dessen Auftraggebern gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an, auch wenn bei der Auftragsannahme nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur dann bindend, wenn sie bei Auftragsannahme ausdrücklich anerkannt wurden.

 

2     Vertragsabschluss:

 

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung zustande, nachdem vom Auftragnehmer ein verbindliches Angebot abgegeben wurde. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der erbrachten beauftragten Leistung.

Die kostenlose Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist bis Bearbeitungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung sind dem Auftragnehmer die entstandenen Auslagen sowie die bis dahin aufgewendete Arbeitszeit zu vergüten.

 

3     Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages benötigt. Dazu gehören insbesondere Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc. Des Weiteren benennt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen kompetenten Ansprechpartner, der Auskunft über die fachlichen Zusammenhänge geben kann. Ansonsten ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter zu bedienen, deren Leistung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

Außerdem hat der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen des Auftrages zu unterrichten (Übertragung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Auftragsausführung etc.). Handelt es sich bei dem Auftrag um eine Übersetzung und ist diese zur Veröffentlichung bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer vorab einen Abzug zur Endkorrektur zuzusenden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der obigen Pflichten des Auftraggebers ergeben.

 

4     Auftragsausführung

 

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen in elektronischer Form oder als Ausdruck in einfacher Ausfertigung geliefert. Für zusätzliche Ausfertigungen oder Sonderwünsche werden entstandene Materialkosten und sonstige Zusatzkosten (Datenträger, gebundene Exemplare, Portokosten, Kurier u. ä.) gesondert in Rechnung gestellt.

 

5     Lieferfristen

 

Die Lieferfrist ist Teil des verbindlichen Angebots des Auftragnehmers. Die Frist beginnt erst mit Eingang der vollständigen für die Ausführung des Auftrags nötigen Informationen und Unterlagen. Die Leistung gilt mit Übergabe der erbrachten Leistung an die Post oder anderen beauftragten Kurierdienst bzw. mit Absenden der Leistung per E-Mail oder Fax an den Auftraggeber als geliefert. Bei Post- oder Kuriersendung gilt die Dauer des Post- oder Kurierweges nicht als Teil der Lieferfrist.

 

Vereinbarte Lieferfristen sind verbindlich. Stellt der Auftragnehmer fest, dass er ausnahmsweise einen vereinbarten Liefertermin aus wichtigem Grund nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist und unter Angabe der Gründe zu informieren und den neuen voraussichtlichen Liefertermin anzugeben. Ein geringer, begründeter Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

6     Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

Preise und Abrechnungsmodalitäten für die jeweilige Leistung werden bei Auftragserteilung vereinbart. Wurden vor Auftragsausführung keine Preise und/oder Abrechnungsmodalitäten vereinbart, gelten die grundsätzlichen Abrechnungsmodalitäten (s. u.) für von HanischAlbanisch erbrachte Leistungen sowie mindestens die Preise, wie sie in den im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG aufgeführten Sätzen festgelegt sind.

 

Grundsätzliche Abrechnungsmodalitäten:

 

a) Übersetzungen: Übersetzungen werden nach Normzeilen des übersetzten Textes berechnet. Der Text in der Zielsprache bildet die Berechnungsbasis. Einer Normzeile entsprechen 55 Anschläge (mit Leerzeichen). Angefangene Zeilen von mehr als 30 Zeichen gelten als volle Zeilen; angefangene Zeilen von weniger als 30 Zeichen werden zusammengezogen. Als Mindestauftragswert wird eine Seite von 25 Zeilen in Rechnung gestellt.

 

b) Dolmetschen: Dolmetschleistungen werden nach Stundensätzen oder nach Tagessätzen berechnet. Auch bei der Abrechnung nach Tagessätzen sind Einsatzzeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten (8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) extra zu vergüten. Zusätzlich zum Honorar ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer entstandenen Reisekosten (Zeitaufwand und Fahrtkosten) sowie sonstige mit dem Auftrag verbundenen Auslagen zu erstatten.

 

c) Lektorat: Für die Überprüfung und gegebenenfalls Beglaubigung von Fremdübersetzungen wird der Stundensatz fürs Dolmetschen zugrunde gelegt. Wird beim Korrekturlesen festgestellt, dass die zu überprüfende Übersetzung erhebliche Mängel aufweist, und muss diese im Auftrag des Auftraggebers nachgebessert werden, kann das volle Honorar der Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.

 

d) Sprachkurse: Die Preise für Dozentenstunden richten sich nach der Größe der Lerngruppe und dem Fachlichkeitsgrad des zu vermittelnden Stoffes. Sie entsprechen aber mindestens dem üblichen Satz für eine Dolmetscherleistung.

 

e) Kultureinführung: Seminare zur Kultureinführung werden wie Sprachkurse vergütet.

 

Alle Preise werden als Nettopreise angegeben. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt und gesondert aufgeführt.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die geleistete Arbeit den auf der Rechnung aufgeführten Endbetrag in voller Höhe zu bezahlen. Der Endbetrag setzt sich aus dem Honorar und den mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Auslagen zusammen.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den fälligen Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung zu bezahlen. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Leistung von der vorherigen Zahlung des vollen Rechnungsbetrages abhängig machen.

 

Bei Langzeitaufträgen kann eine monatliche Teillieferung und entsprechende Abschlagszahlung vereinbart werden.

 

Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung, sondern sind gesondert geltend zu machen.

 

Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Rechnung zu stellen.

 

7     Reklamationen / Mängel

 

Mängel in Übersetzungen hat der Auftraggeber sofort nach Kenntnisnahme unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend zu machen. Dabei gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Dem Auftragnehmer ist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Der Auftraggeber kann keine weiteren Ansprüche geltend machen, falls dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Mängelbeseitigung nicht gewährt wurde. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung nachweislich durch den Auftragnehmer verursachter Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.

 

Stilistische Verbesserungen und Anpassungen verwendeter Begriffe an branchen- oder hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Anfertigung der Übersetzung ein Verzeichnis der zu verwendenden firmeninternen Terminologie zur Verfügung gestellt. Wird jedoch die Verwendung der auftraggebereigenen Terminologie verlangt, ist der Auftragnehmer dafür von jeglicher Haftung befreit.

 

8     Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ein.

 

Für Lieferverzögerungen wegen besonderer Umstände, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Postweg, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Wird eine Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder aus der Art des Auftrages klar ersichtlichen Zweck verwendet oder werden ohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen an der Übersetzung vorgenommen, erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.

 

Für die Richtigkeit der Übersetzung schlecht lesbarer oder missverständlich formulierter Vorlagen sowie Übertragungsfehler bei Faxsendungen wird keine Haftung übernommen.

 

Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für die Akzeptanz des Bestätigungsvermerkes und Übersetzerstempels vor Behörden außerhalb des Gerichtsbezirkes, für den der Übersetzer bestellt ist.

 

Insbesondere bei Geschäftsanbahnungen haftet der Auftragnehmer nicht für das Nichtzustandekommen eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses.

 

9     Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht

 

Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Insbesondere die beabsichtigte Verbreitung der Übersetzung (Druck, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte) ist in diesem Fall ausdrücklich untersagt.

 

Die Übersetzung darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede andere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine bezahlte Übersetzung für interne Zwecke (Terminologiearbeit) zu verwenden. Jede Weitergabe oder sonstige Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftraggebers.

 

10   Verschwiegenheit / Datenschutz

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

Der Auftraggeber ist mit der Speicherung seiner Daten beim Auftragnehmer zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes einverstanden.

 

11   Anwendbares Recht / Gerichtsstand

 

Für jeden Auftrag und die sich aus diesem ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Auftragsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der jeweiligen Auftraggeber gebunden.

 

12   Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Wird eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine neue ersetzt, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.